Das ÖPUL als betriebliche Chance
Klare Richtlinienvorgaben im ÖPUL
Mit dem ÖPUL 2023 haben wir in Österreich ein Programm mit einer Vielzahl an Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse entsprechend abgegolten werden. Die zu erbringenden Leistungen sind bis Ende 2028 klar definiert und kalkulierbar. Im Hinblick auf unsichere Märkte sollte daher eine Teilnahme an zusätzlichen ÖPUL-Maßnahmen auch als betriebliche Risikominimierung und zusätzliche Chance verstanden werden.
Landwirtschaftliche Betriebe, die in der GAP-Förderperiode ab 2023 Direktzahlungen aus der 1. Säule beziehen (z.B. Basiszahlungen für Heimgut und Almweideflächen, Top-up Zahlung für Junglandwirte) oder an Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung (2. Säule) teilnehmen und ÖPUL-Gelder oder Ausgleichszulage bekommen, müssen die Vorgaben der Konditionalität einhalten. So gilt für Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerfläche die Verpflichtung, mindestens 4% der Ackerfläche stillzulegen und als Bracheflächen zu bewirtschaften (GLÖZ 8 - Details unter GLÖZ 8 - Acker-Bracheflächen / Schutz von Landschaftselementen / Schnittverbot von Hecken und Bäumen GAP 2023).
Die im Jahr 2023 geltende Ausnahme, dass diese Flächen auch genutzt werden durften, wird 2024 nicht weitergeführt.
Landwirtschaftliche Betriebe, die in der GAP-Förderperiode ab 2023 Direktzahlungen aus der 1. Säule beziehen (z.B. Basiszahlungen für Heimgut und Almweideflächen, Top-up Zahlung für Junglandwirte) oder an Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung (2. Säule) teilnehmen und ÖPUL-Gelder oder Ausgleichszulage bekommen, müssen die Vorgaben der Konditionalität einhalten. So gilt für Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerfläche die Verpflichtung, mindestens 4% der Ackerfläche stillzulegen und als Bracheflächen zu bewirtschaften (GLÖZ 8 - Details unter GLÖZ 8 - Acker-Bracheflächen / Schutz von Landschaftselementen / Schnittverbot von Hecken und Bäumen GAP 2023).
Die im Jahr 2023 geltende Ausnahme, dass diese Flächen auch genutzt werden durften, wird 2024 nicht weitergeführt.
UBB-Einstieg überlegenswert
Betriebe, die an einer der ÖPUL-Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" (UBB) oder "Biologische Wirtschaftsweise" (Bio) teilnehmen, müssen ab 2 ha Ackerfläche bzw. ab 2 ha gemähter Grünlandfläche 7% Biodiversitätsflächen (DIV-Flächen) anlegen. Die ohnehin notwendigen Bracheflächen aus GLÖZ 8 können bei Einhaltung der zusätzlichen DIV-Auflagen hierfür angerechnet werden. Das heißt nur zusätzliche 3% der Ackerfläche sind bis spätestens 15. Mai als DIV-Flächen anzulegen, um diese UBB- bzw. Bio-Vorgaben zu erfüllen.
Beispielsberechnung
Ein 35 ha Ackerbaubetrieb muss bis spätestens 15. Mai 2024 zur Einhaltung der "GLÖZ 8"-Auflagen 1,4 ha als Grünbrache anlegen. Bei der Teilnahme an UBB kann diese Stilllegungsfläche bereits an die erforderlichen 2,45 ha DIV-Flächen angerechnet werden. Das heißt, dass bei Teilnahme an UBB nur etwa 1 ha Fläche zusätzlich in Form von DIV-Flächen anzulegen wäre. Die UBB-Prämie (ohne Berücksichtigung etwaiger Zuschläge für z.B. zusätzliche DIV-Flächen oder den Anbau von förderungswürdigen Kulturen) beträgt bei diesem Betrieb insgesamt 2.450 Euro. Der Deckungsbeitragsentgang für die zusätzlich notwendige DIV-Fläche und die zusätzlichen Kosten für die Anlage der DIV-Fläche liegen bei guten Erträgen und durchschnittlichen Preis-/Kostenverhältnissen in Summe bei etwa 1.000 Euro. Im Wirtschaftsjahr 2022/2023 lagen der entgangene Deckungsbeitrag und die zusätzlichen Kosten noch bei etwa 1.900 Euro, da in diesem "GLÖZ 8"-Ausnahmejahr und bei Nichtteilnahme an UBB/Bio keine Anlageverpflichtung von Grünbrachen bzw. DIV-Flächen notwendig war. Aufgrund dieser Entwicklung rechnet sich für diesen Betrieb definitiv eine UBB-Teilnahme.
Beratungsangebote der LK OÖ nutzen
Ein Einstieg in UBB und/oder in andere ÖPUL-Maßnahmen sollte daher aus diesem Blickwinkel betrachtet, ernsthaft in Betracht gezogen werden. Ebenso sollten vor allem Ackerbaubetriebe auch das neue AMA-Gütesiegel-Programm "Ackerkulturen" in die betrieblichen Überlegungen miteinbeziehen, da dafür eine entsprechende ÖPUL-Teilnahme gefordert wird. Weitere Infos zum AMA-Gütesiegel "Ackerkulturen" unter folgendem Artikel: AMA-Gütesiegel "Ackerkulturen"
Betriebsindividuelle Kalkulationen und Informationen zu den verschiedenen ÖPUL-Maßnahmen werden in den Bezirksbauernkammern nach Terminvereinbarung angeboten und unterstützen bei der Entscheidungsfindung. Mehr zu den Beratungsangeboten der LK OÖ unter folgendem Artikel: ÖPUL 2023-Neueinstiege für 2024 gut planen und das Beratungsangebot vorab nutzen
Betriebsindividuelle Kalkulationen und Informationen zu den verschiedenen ÖPUL-Maßnahmen werden in den Bezirksbauernkammern nach Terminvereinbarung angeboten und unterstützen bei der Entscheidungsfindung. Mehr zu den Beratungsangeboten der LK OÖ unter folgendem Artikel: ÖPUL 2023-Neueinstiege für 2024 gut planen und das Beratungsangebot vorab nutzen
Faktencheck UBB
- Heuer vorletzte Einstiegsmöglichkeit bei Beantragung im MFA bis 31. Dezember
- Mehrjährige Maßnahme - Laufzeit bis 31. Dezember 2028
- 7% DIV-Flächen ab 2 ha Acker- und ab 2 ha gemähter Grünlandfläche
- Maximal 1 ha Grünlandumbruch
- Ab 5 ha Ackerfläche maximal 75% Getreide-Mais-Anteil und keine Kultur mehr als 55%
- Weiterbildungsverpflichtung zum Thema Biodiversität von mindestens drei Stunden
- Fördersätze (ohne Zuschläge): 70 Euro/ha Acker; 70 bzw. 25 Euro/ha Grünland (abhängig ob Tierhalter oder Nicht-Tierhalter)
- Optionale Zuschläge für u.a. zusätzliche DIV-Flächen, für förderungswürdige Kulturen, für seltene und regionale Kulturpflanzen
- Förderung von punktförmigen Landschaftselementen
- ÖPUL-Voraussetzungen für AMA-Gütesiegel Ackerkulturen erfüllt