Biologische Landwirtschaft: Was ist zu beachten?
Betriebsmittelbeschaffung
Ein Punkt fällt jedem ein, wenn man an die Umstellung auf Bio denkt: Den Verzicht auf
chem. synth. Dünger- und Pflanzenschutzmittel. Dieser Umstand alleine bedingt, die Bewirtschaftung von Acker und Grünland anzupassen, um auch im Bio-Bereich erfolgreich zu sein
(siehe dazu auch „Alles neu am Acker?“, "Alles neu am Grünland").
Zugleich heißt dies aber nicht, dass ein Bio-Betrieb gar nichts mehr zukaufen darf. Angefangen von kohlensauren Kalken über Naturphosphate bis hin zu Pflanzenhilfsstoffen und Nützlingen gibt es Möglichkeiten, biotaugliche Betriebsmittel unterstützend einzusetzen. Geht es um den Zukauf von Tieren, Saatgut oder Futtermittel, ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils grundsätzlich um Bio-Ware handeln muss. Ein Betriebsmittelkatalog bietet hier eine große Hilfestellung an.
Zugleich heißt dies aber nicht, dass ein Bio-Betrieb gar nichts mehr zukaufen darf. Angefangen von kohlensauren Kalken über Naturphosphate bis hin zu Pflanzenhilfsstoffen und Nützlingen gibt es Möglichkeiten, biotaugliche Betriebsmittel unterstützend einzusetzen. Geht es um den Zukauf von Tieren, Saatgut oder Futtermittel, ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils grundsätzlich um Bio-Ware handeln muss. Ein Betriebsmittelkatalog bietet hier eine große Hilfestellung an.

Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Bio-Qualität
Bio-Landwirtschaft findet nicht unter einer Glaskuppel statt, wo sämtliche Einflüsse aus unserer Umwelt, in der wir leben, einfach weggehalten werden. Dennoch gibt es im Biosystem
Schnittstellen, bei denen das Risiko einer Verunreinigung von Bio-Produkten durch eigenständiges Handeln als Bio-Betrieb verringert werden kann. In der Bio-Praxis spricht man von
„Vorsorgemaßnahmen“, die seitens der Bio-Betriebe zu setzen sind. Beispiele sind in etwa
Lohn- oder Gemeinschaftsmaschinen, welche überbetrieblich eingesetzt werden. Ein weiteres Beispiel können konventionelle Ackerflächen von Nachbarsbetrieben sein, die direkt an
Bio-Flächen angrenzen. Die Information über die Änderung der Bewirtschaftungsform stellt
hier z.B. eine entsprechende Vorsorgemaßnahme dar.
Freigeländezugang für die Tiere
Der (ständige) Zugang zu Auslaufflächen ist so was wie die Identität der biologischen Tierhaltung. Unabhängig des Stallsystems bietet der Auslauf den Tieren viel Licht, Luft und Kontakt zu den Außenklimareizen. Abgesehen von funktionellen Grünausläufen sind Auslaufflächen in der Regel befestigt und können zu einem Teil überdacht sein. Auslaufflächen können
auch in Stallsysteme integriert sein oder durch Funktionselemente attraktiviert werden (z.B.
Kratzbürsten, überdachte Liegeflächen, Futterraufen,...).
Über dies hinaus müssen alle Wiederkäuer während der Vegetationszeit Zugang zu Weideflächen haben, wann immer Witterung und Bodenbedingungen dies erlauben. Je nach Stallhaltungssystem kann das Ausmaß der Weideflächen unterschiedlich ausfallen.

Aufzeichnungen und Antragsstellungen
Viele Aufzeichnungen, die Betriebe während der konventionellen Wirtschaftsweise bereits
gemacht haben (Düngeaufzeichnungen, Tierarzneimittelanwendungen, Tierlisten, etc.), gelten auch im Bio-Bereich. Zusätzliche Aufzeichnungen sind vor allem dem lückenlosen Warenfluss und dem Nachweis der Biotauglichkeit geschuldet. Aufzeichnungsvorlagen der Bio-
Kontrollstellen erleichtern diese Arbeit und vermindern das Risiko, dass mal auch etwas
übersehen wird. Zusätzlich zu den Aufzeichnungen unterliegen im Bio-Bereich gewisse Tätigkeiten einem Genehmigungsverfahren, welche direkt mit den zuständigen Behörden oder
der Kontrollstelle abgewickelt werden müssen (z.B. Tiereingriffe, temporäre Anbindehaltung,
Tierzukauf oder Saatgutzukauf, wenn nicht ausreichend biologisch verfügbar).
(Weitere Infos zu Kontrolle und Aufzeichnungen siehe auch Interview mit DI Dr. Wolfgang Pirklhuber, Vertreter der IG Bio-Kontrollen)
(Weitere Infos zu Kontrolle und Aufzeichnungen siehe auch Interview mit DI Dr. Wolfgang Pirklhuber, Vertreter der IG Bio-Kontrollen)