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12.12.2019 | von Redaktion
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Bio-Anpassungserfordernisse, Agrarbudget und Glyphosat als Hauptthemen im Bauernparlament

Vollversammlung fordert finanzielle Unterstützung bei notwendigen Anpassungen für Biobetriebe sowie Herkunftskennzeichnung in der öffentlichen Lebensmittelbeschaffung und äußert Kritik am neuerlich drohenden Glyphosat-Verbot

Die Europäische Kommission hat in Österreich ein Audit durchgeführt, um die Systeme zur Kontrolle und Kennzeichnung in der Biolandwirtschaft zu bewerten, und dabei einige Kritikpunkte aufgeworfen. Österreich muss daher nun entsprechende Anpassungsmaßnahmen setzen. Sobald weitere Informationen bekannt sind, wird die Landwirtschaftskammer umgehend über die verschiedenen Medien (Kammerzeitung, Newsletter, lk-online) informieren. Landwirtschaftskammer und Bio-Austria werden sich weiterhin mit allem Nachdruck für eine möglichst praktikable Umsetzung der neuen EU-Anforderungen einsetzen. Trotzdem muss realistischerweise davon ausgegangen werden, dass ein Teil der bisherigen Bio-Betriebe die neuen Anforderungen nicht erfüllen kann, befürchtet LK-Präsidentin LAbg. Michaela Langer-Weninger. Für Betriebe, die daher aus der ÖPUL-Biomaßnahme aussteigen müssen fordert die Landwirtschaftskammer schon jetzt entsprechende finanzielle Abfederungsmaßnahmen.
 
 
Die Europäische Kommission richtete bezüglich Umsetzung der EU-Bioregelungen vor allem folgende Kritikpunkte an Österreich: 
  • Zugang zu Freigelände, insbesondere der Weidehaltung – ab 2020 muss jeder Bio-Betrieb eine Weide anbieten; weiters ist davon auszugehen, dass ein überwiegender Teil der Tiere geweidet werden soll.
  • Überdachung von Auslaufflächen –Freigeländeflächen dürfen nur zu einem Teil überdacht sein (auch bei Jungtieren)
  •  Eingriffe bei Nutztieren – dürfen ab 1.1.2020 nur mehr mittels behördlicher Ausnahme-genehmigung durchgeführt werden.
Darüber hinaus gestalten sich die Verhandlungen zur neuen EU-Bio-Verordnung, die mit 1.1.2021 ihre Gültigkeit erlangen wird, äußerst schwierig. Noch ist kein einziger Rechtsakt von den 57 sekundären Rechtsakten fertig verhandelt. Die aktuellen Probleme und Herausforderungen der Bio-Landwirtschaft erfordern zu deren Bewältigung nun die intensive Zusammenarbeit und Kooperation aller beteiligten Interessenspartner, nämlich der Landwirtschaftskammer, Bio-Austria, Ministerien, Verarbeitungsbetriebe und Kontrollstellen. Betroffenen Betrieben wird mit Nachdruck geraten, mit einem allfällig notwendigen Bio-Ausstieg zuzuwarten bis verbindliche Details der zukünftigen Bioregelungen vorliegen. Zudem fordert die Landwirtschaftskammer, dass bei der Festlegung neuer Vorgaben für die Biobetriebe konsequent auf die praktische Machbarkeit und Umsetzbarkeit geachtet wird, betont Präsidentin LAbg. Michaela Langer-Weninger.

Agrarbudget weiterhin Knackpunkt auf der EU-Agenda

Die neue Gemeinsame Agrarpolitik sollte eigentlich mit Beginn des Jahres 2021 in Kraft treten. Aufgrund des bisherigen Verhandlungsfortschrittes und der aktuellen Unwägbarkeiten durch den BREXIT sowie der personellen Neubesetzungen in den EU-Institutionen ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen erst im kommenden Jahr zu einem Abschluss kommen. Auch die nationalen Strategiepläne können erst nach Vorliegen aller EU-Rechtsgrundlagen fertig gestellt und bei der EU zur Notifizierung eingereicht werden, wobei die Arbeiten dazu in Österreich bereits seit Oktober intensiv und konstruktiv laufen. Es zeichnet sich daher ab, dass die neue Gemeinsame Agrarpolitik mit ein- bis zweijähriger Verspätung in Kraft treten und die Landwirtschaft neuerlich mit ein bis zwei Übergangsjahren bei den Direkt- und Ausgleichszahlungen konfrontiert sein wird. Während dieser Übergangszeit sollen bisherige Programme mit der Finanzierung aus dem neuen mehrjährigen EU-Finanzrahmen fortgesetzt werden.
Kürzungen und Einkommensverluste für die Landwirte sind aus Sicht der LK Oberösterreich völlig inakzeptabel. Da die neuen GAP-Strategiepläne für die Jahre 2021 bis 2027 nicht pünktlich starten werden, ist es besonders wichtig, dass die Direktzahlungen wie gewohnt auch im Jahr 2021 an die Bäuerinnen und Bauern bezahlt werden können. Zudem ist darauf zu achten, dass es bei der ländlichen Entwicklung genügend Spielraum für den Abschluss des laufenden Programms gibt.

Herkunftskennzeichnung in öffentlicher Beschaffung fördert regionale bäuerliche Lebensmittelproduzenten und ist gut fürs Klima

Im Bundesbeschaffungsgesetz ist laut Vollversammlung der LK OÖ die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln und verarbeiteten Zutaten nicht ausreichend geregelt. Die Verwendung regionaler Lebensmittel ist aktiver Klimaschutz und soll damit auch bei der öffentlichen Auftragsvergabe ebenso wie soziale Kriterien oder Nachhaltigkeitskriterien konsequent berücksichtigt werden, fordert das Bauernparlament. Durch nachhaltig produzierte Lebensmittel aus der Region verkürzen sich die Transportwege und wird somit auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Glyphosat-Verbot: neuer Anlauf im Nationalrat in der Kritik

Das neuerlich drohende Glyphosat-Totalverbot sorgt weiterhin für großen Unmut und Verunsicherung in der Bauernschaft. Wir blicken zurück: Im Juli 2019 wurde im freien Spiel der Kräfte ein österreichweites Totalverbot für die Anwendung von Glyphosat im National- und Bundesrat beschlossen. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln fällt in den Zuständigkeitsbereich der EU, weshalb die Gesetzesänderung im Pflanzenschutzmittelgesetz einer Notifikationspflicht bei der EU-Kommission unterliegt. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen dreimonatigen Stillhaltefrist übermittelte die EU-Kommission am Freitag, den 29. November 2019 das mit großem Interesse erwartete Schreiben an Österreich. Die Europäische Kommission hat das Verbot bis zum Ablaufen der Frist nicht untersagt, hingegen aber in ihrem Schreiben die Vorgehensweise Österreichs kritisiert.

Rechtskonforme Notifikation bei EU-Kommission notwendig

Demnach dürften technische Änderungen wie das Anwendungsverbot von Glyphosat nur als Gesetzesentwurf zur Notifizierung eingereicht werden. Österreich habe aber ein bereits beschlossenes Gesetz übermittelt. Diese Vorgangsweise wurde seitens der EU-Kommission als unrechtmäßig abgelehnt und auch ein Vertragsverletzungsverfahren in den Raum gestellt. Die Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein hat deshalb von der Kundmachung des Gesetzes abgesehen, sodass das Gesetz nicht wie geplant am 1.1.2020 angewendet werden kann. Am 11. Dezember wurde ein neuerlicher Antrag zur Vorbereitung und Notifzierung des Glyphosat-Totalverbots im Nationalrat beschlossen, damit dieser Entwurf letztlich auf EU-rechtskonforme Weise bei der Europäischen Kommission notifiziert werden kann.
Dazu meint Präsidentin Langer-Weninger: „Die inhaltliche Position der LK Oberösterreich zu einem Glyphosat-Totalverbot ist bekannt, wir haben uns laufend kritisch dazu geäußert. Die Entscheidung der Bundeskanzlerin, das Gesetz nicht kundzumachen, zeigt dass der Rechtsstaat Österreich funktioniert. Wenn schon ein derartiger Eingriff entgegen inhaltlicher Fachmeinungen und entgegen der bis 2022 geltenden EU-weiten Zulassung von Glyphosat gewollt ist, muss jedenfalls eine EU-rechtskonforme Notifikation des Gesetzesentwurfs stattfinden. Nur so kann eine inhaltliche Prüfung durch die Europäische Kommission erfolgen. Dann wird sich zeigen, ob diese Gesetzesnovelle Zustimmung erhalten wird. Wenn das der Fall sein sollte, braucht es konsequenterweise auch ein Importverbot für unter Glyphosateinsatz produzierte Lebensmittel aus dem Ausland.“
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"Für Betriebe, die aus der ÖPUL-Biomaßnahme aussteigen müssen, fordert die Landwirtschaftskammer schon jetzt entsprechende finanzielle Abfederungsmaßnahmen", betont LK OÖ-Präsidentin Michaela Langer-Weninger. © LK OÖ, Abdruck honorarfrei

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  • Pressemitteilung VV 12.12.20191371
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"Für Betriebe, die aus der ÖPUL-Biomaßnahme aussteigen müssen, fordert die Landwirtschaftskammer schon jetzt entsprechende finanzielle Abfederungsmaßnahmen", betont LK OÖ-Präsidentin Michaela Langer-Weninger. © LK OÖ, Abdruck honorarfrei