Beantragung einer Forstförderung mit Einschränkungen weiterhin möglich

Es ist folgende Vorgangsweise für Forstförderungsanträge dringend zu beachten:
1. Förderanträge, bei denen die Umsetzung des Vorhabens nicht unmittelbar bevorsteht, beispielsweise Herbstaufforstungen sowie Zahlungsanträge, sind aufzuschieben
2. der Grundsatz "Einreichung vor Umsetzung des Vorhabens" gilt aber auch weiterhin
3. Unterstützung gibt es in dringenden Fällen, so gut es im Bereich der Forstberatung der Landwirtschaftskammer OÖ möglich ist, via Telefon und E-Mail
4. gegebenenfalls werden Nachreichungen zum Förderantrag erforderlich sein, diesbezüglich werden Sie von der Bewilligungsstelle schriftlich informiert
2. der Grundsatz "Einreichung vor Umsetzung des Vorhabens" gilt aber auch weiterhin
3. Unterstützung gibt es in dringenden Fällen, so gut es im Bereich der Forstberatung der Landwirtschaftskammer OÖ möglich ist, via Telefon und E-Mail
4. gegebenenfalls werden Nachreichungen zum Förderantrag erforderlich sein, diesbezüglich werden Sie von der Bewilligungsstelle schriftlich informiert