Auszahlung temporärer Agrardieselvergütung am 30. August 2023
Am 30. August 2023 wurde die temporäre Agrardieselrückvergütung an Österreichs Bäuerinnen und Bauern auf Basis der Flächenbeantragung im Mehrfachantrag (MFA) 2022 ausbezahlt, sofern zwischen 3. November und 31. Dezember 2022 mittels Korrektur zum MFA 2022 die temporäre Agrardieselvergütung aktiv beantragt wurde. Die Steuerrückvergütung beträgt 7 Cent je Liter Gasölverbrauch, basierend auf einem durchschnittlichen Gasölverbrauch in Liter/ha und differenziert nach Bewirtschaftungsarten. Weiter Details zur Höhe der Pauschalsätze finden Sie hier (https://www.lko.at/entlastungsma%C3%9Fnahmen-in-der-land-und-forstwirtschaft-auf-einen-blick+2400+3660920).
24,8 Mio. Euro durch Zollamt ausbezahlt
Insgesamt werden an 83.071 land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Summe rund 24,8 Mio. Euro durch das Zollamt Österreich ausbezahlt. Die Mitteilungen zur Rückvergütung wurden am 30. August 2023 von der Agrarmarkt Austria versendet beziehungsweise sind ab diesem Zeitpunkt in e-AMA abrufbar.
Anspruchsberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die bis spätestens 31. Dezember 2022 die Maßnahme "Temporäre Agrardieselvergütung" im Rahmen des Mehrfachantrag 2022 beantragt haben.
Anspruchsberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die bis spätestens 31. Dezember 2022 die Maßnahme "Temporäre Agrardieselvergütung" im Rahmen des Mehrfachantrag 2022 beantragt haben.
Bescheide
Die Bescheide zu den Abrechnungen werden am 30. August 2023 von der AMA versendet. Alternativ können die Informationen auch über www.eama.at abgerufen werden. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen die Bescheide die Frist von einem Monat mit der Zustellung zu laufen beginnt.
Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an, darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern für Auskünfte gerne zur Verfügung. Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99.
Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an, darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern für Auskünfte gerne zur Verfügung. Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99.
Weitere Zahlungen am 30. August 2023
Neben der Temporären Agrardieselvergütung kommen am 30. August 2023 auch die 3. Endberechnung für das Antragsjahr 2022, die Auszahlung der Haushaltsdisziplin des Antragsjahrs 2021 sowie die Stromkostenzuschuss Landwirtschaft 2022 Stufe 1 (Pauschalantrag) für jene Betriebe, die aufgrund von nicht abgeschlossenen Kontrollen bisher keine Auszahlung erhalten haben.