Auszahlung Rückvergütung CO2-Bepreisung Oktober bis Dezember 2022 im Herbst/Winter 2023
Die Beantragung der Rückerstattung erfolgt mit dem jeweiligen Mehrfachantrag. Die Berechnung des Rückerstattungsbetrages erfolgt auf Basis von pauschalen durchschnittlichen Dieselölverbräuchen je Hektar bewirtschafteter landwirtschaftlicher Fläche sowie forstwirtschaftlicher Forstfläche und dem CO2-Preis für das zutreffende Kalenderjahr.
Die CO2-Bepreisung ist im Oktober 2022 gestartet und betrifft in diesem Jahr nur die Monate Oktober bis Dezember 2022. Umgerechnet auf den durchschnittlichen Jahres-Dieselölverbrauch ergibt sich ein CO2-Preis von 2,25 Cent je Liter Dieselöl. In den darauffolgenden Jahren erhöht sich der CO2-Preis bis 2025 auf 16,50 Cent je Liter Dieselöl.
Die CO2-Bepreisung ist im Oktober 2022 gestartet und betrifft in diesem Jahr nur die Monate Oktober bis Dezember 2022. Umgerechnet auf den durchschnittlichen Jahres-Dieselölverbrauch ergibt sich ein CO2-Preis von 2,25 Cent je Liter Dieselöl. In den darauffolgenden Jahren erhöht sich der CO2-Preis bis 2025 auf 16,50 Cent je Liter Dieselöl.
CO2-Preis 2022 bis 2025
Jahr | CO2-Preis in Cent je Liter Dieselöl |
X bis XII 2022 | 2,25 |
2023 | 10,50 |
2024 | 13,50 |
2025 | 16,50 |
Durchschnittlicher Dieselölverbrauch als Berechnungsgrundlage
Bewirtschaftungsart | Dieselölverbrauch in Liter je Hektar und Jahr |
Ackerflächen | 110 |
Zuschlag Hackfrüchte (exkl. Körnermais), Feldgemüse, Gemüse im Freiland (Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren) | 85 |
Zuschlag Feldfutterbau (inkl. Silo- und Grünmais) | 63 |
Weingärten, Obstanlagen, Sonstige Dauerkulturen (Holunder), Reb- und Baumschulen | 310 |
Mähwiesen, -weiden mit mind. zwei Nutzungen | 145 |
Einmähdige Wiesen, Kulturweiden | 61 |
Almen, Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbrache | 19 |
Forstwirtschaftlich genutzte Flächen | 12 |
Antragstellung
Für das Jahr 2022 erfolgte die Beantragung der Rückerstattung des CO2-Preises für Agrardiesel mit einer Korrektur des Mehrfachantrages 2022 bis 31. Dezember 2022. Forstflächen mussten zusätzlich angegeben und erfasst werden.
Ab dem Jahr 2023 erfolgt die Beantragung mit dem jeweiligen Mehrfachantrag bis Mitte April.
Ab dem Jahr 2023 erfolgt die Beantragung mit dem jeweiligen Mehrfachantrag bis Mitte April.
Auszahlung
Die Auszahlung der Rückvergütung der CO2-Bepreisung für Agrardiesel für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2022 mit österreichweit rund 6 Mio. Euro erfolgt im Herbst/Winter 2023 durch die Agrarmarkt Austria.
In den Folgejahren erfolgt die Auszahlung der CO2-Bepreisung voraussichtlich jeweils im Juni des darauffolgenden Jahres. 2025 dürfte der Auszahlungsbetrag österreichweit rund 45 Mio. Euro betragen.
In den Folgejahren erfolgt die Auszahlung der CO2-Bepreisung voraussichtlich jeweils im Juni des darauffolgenden Jahres. 2025 dürfte der Auszahlungsbetrag österreichweit rund 45 Mio. Euro betragen.