Ausschuss für Pflanzenbau und Grünlandwirtschaft
In der Sitzung des Ausschusses
für Pflanzenproduktion
und Grünlandwirtschaft am
15. November wurden unter der
Vorsitzführung von Michael
Treiblmeier folgende Themen
behandelt:
- Thomas Lang, Rohstoffeinkäufer der RWA, berichtete von den Perspektiven am europäischen Getreide-, Mais und Ölsaatenmarkt. Die weltweite Versorgung ist bei Weizen und Mais knapp, bei Soja und Raps gut. Die Weizenproduktion fiel 2022 in den USA, der EU und Australien schlecht aus. Dennoch erhöht die EU heuer bei einer gesunkenen Weizenproduktion die Exporte auf 31 Millionen Tonnen. Wegen der Dollarabwertung ist der EU-Weizen gegenüber dem Vorjahr in der internationalen Vermarktung von 420 US-Dollar auf 350 US-Dollar gefallen und ist damit am Weltmarkt günstig und begehrt. Russischer Weizen ist noch günstiger, wird aber international geächtet. Bei Mais hat die EU wegen der heuer historisch schlechten Ernte einen Importbedarf von 23 Millionen Tonnen und versucht den Großteil aus der Ukraine zu besorgen, den Rest aus Übersee.
- Martin Bäck, Referent für die Arbeitskreise Ackerbau, ging auf die Entwicklung der Deckungsbeiträge zu den wichtigsten Feldfrüchten seit 2004 ein. Es zeigt sich, dass es ein ständiges auf und ab der Deckungsbeiträge gab. Die wichtigsten Stellschrauben sind die Erträge, die Produktpreise und die Düngemittelkosten. In den letzten Jahren wurden die Deckungsbeitragsunterschiede zwischen den erfolgreichen und den weniger erfolgreichen Betrieben größer. Bei der Vermarktung und beim Betriebsmitteleinkauf wird bei größeren Mengen ein Splitting empfohlen. Bei hohen Betriebsmittelkosten ist das fachliche Know-how wichtiger denn je – die Landwirtschaftskammer OÖ hat hier ein breites Beratungsangebot.
- Pflanzenschutzreferent Hubert Köppl stellte neue geplante EU-Verordnungen vor. Es ist zu erwarten, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ab 1. Jänner 2025 in eine elektronische Datenbank einzutragen ist. Im Rahmen des Green Deals und der „Farm-tofork- Strategie“ sollen bis 2030 die Mengen der eingesetzten Pflanzenschutzmittel um 50 Prozent reduziert werden. Die Verordnung sieht auch vor, dass die im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes durchgeführten Maßnahmen (Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, etc.) ebenfalls dokumentiert werden müssen und jede Pflanzenschutzmaßnahme begründet werden muss. Es ist zu befürchten, dass dies zu einer massiven bürokratischen Belastung der Betriebe führen wird. Die Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat wurde im zuständigen Ausschuss von den Mitgliedsstaaten erneut abgelehnt. Damit muss die EU-Kommission selbst entscheiden. Es ist zu erwarten, dass eine Verlängerung um ein Jahr bis maximal 15. Dezember 2023 erfolgt.