Auslagerung der Kalbinnenaufzucht - worauf zu achten ist
Kooperation fängt bei zwei an
Zum Kooperieren gehören immer mindestens zwei. Da braucht es schon die richtige Gesprächsebene, eine gute Chemie und vor allem Vereinbarungen, die im Vorfeld abgeklärt werden. Bei einer Kooperation dieser Art wären dies Anlieferungs- und Abnahmealter, Transport sowie Kostenübernahme bei Tierarzt- und Behandlungskosten. Der zentrale Punkt solcher Vereinbarungen sind Bestimmungen für beispielsweise Ausfall, Zuchtuntauglichkeit sowie Verletzungen einer ausgelagerten Kalbin. Hier muss im Vorfeld in Form einer Aufzuchtvereinbarung festgelegt werden, wie damit umgegangen wird. Muster-Vereinbarungen sind in der Landwirtschaftskammer OÖ erhältlich und können individuell angepasst werden. Weitere Vereinbarungspunkte können zum Beispiel Weidegang, Fütterung, Besamungsalter, Anpaarung, usw. sein. Für eine Kooperationsroutine braucht man unter anderem viel Zeit und Geduld, damit sich eine Zusammenarbeit entwickeln kann.
Für die Abrechnung einer ausgelagerten Kalbinnenaufzucht gibt es einerseits die Variante des Rückkaufs, wo auf Basis von durchschnittlichen Preisen das Kalb an den Aufzuchtbetrieb verkauft wird, um dann später vom Milchvielbetrieb als trächtige Kalbin wiederrum zu Durchschnittspreisen rückgekauft wird. Diese Durchschnittspreise orientieren sich an den regionalen Viehmärkten bzw. Versteigerungen.
Für die Abrechnung einer ausgelagerten Kalbinnenaufzucht gibt es einerseits die Variante des Rückkaufs, wo auf Basis von durchschnittlichen Preisen das Kalb an den Aufzuchtbetrieb verkauft wird, um dann später vom Milchvielbetrieb als trächtige Kalbin wiederrum zu Durchschnittspreisen rückgekauft wird. Diese Durchschnittspreise orientieren sich an den regionalen Viehmärkten bzw. Versteigerungen.
Kernelemente einer Aufzuchtvereinbarung
In einer Aufzuchtvereinbarung wird der Vertragsgegenstand, das Eigentumsverhältnis (weibliche Rinder bleiben im Eigentum des Milchviehbetriebes) und etwaige Besichtigungsmöglichkeiten geregelt. Die Kriterien zur Übergabe an den Aufzuchtbetrieb (Alter, Gesundheitszustand, Enthornung und Transport) werden im Vorfeld abgeklärt und vereinbart. Die Details für Aufzucht und Haltung wie Fütterung, Pflege, Führen eines Jungviehregisters sowie gesonderte Vereinbarungen sind ebenfalls Teile einer solchen Vereinbarung. Das Belegen der Kalbinnen beinhaltet Alter und Gewicht, Anpaarung, Kostenübernahme (Besamung, Trächtigkeitsuntersuchung) und das maximale Alter der erfolgreichen Trächtigkeit sowie eine Definition der Zuchtuntauglichkeit. Die Rücknahme der trächtigen Kalbinnen kennzeichnet den Abschluss des vereinbarten Aufzuchtzeitraumes, wobei aber auch eine Rücknahmefrist und der Transport sowie der Gesundheitszustand bei Übergabe diskutiert werden soll. Da die Tiere nach wie vor im Eigentum des Milchviehbetriebes sind, ist der Verkauf nicht erlaubt. Der wichtigste Bestandteil einer Aufzuchtvereinbarung definiert die Zuchtuntauglichkeit bzw. den Totalverlust von Tieren. Darüber zu reden und bereits im Vorfeld zu vereinbaren ist für eine gelungene Kooperation unumgänglich. Meldung der Zuchtuntauglichkeit, Rücknahme dieser Tiere, Verschulden und Nicht-Verschulden des Aufzuchtbetriebes werden hier genau definiert. Zum Abschluss einer solchen Aufzuchtvereinbarung werden Entgeltbestimmungen, Zahlungsvereinbarungen sowie Vertragsänderungen und Kündigungsfristen vereinbart.
Kalbin ist die Milchkuh von morgen
Im ersten Lebensjahr der Kalbin wird die Basis für die Entwicklung des Rahmens, der Ausbildung der Geschlechtsorgane und der Entwicklung gelegt. Daher darf die Aufzucht in diesem Zeitraum nicht zu extensiv erfolgen. Eine intensive Fütterungsphase im ersten Lebensjahr ist daher unbedingt notwendig. Nur so kann sich ein frohwüchsiges, rahmiges, korrektes, robustes, gesundes, fruchtbares und leistungsbereites Tier entwickeln. Oftmals scheitert es daran, dass die Aufzucht zu extensiv erfolgt.
"Bestimmungen Bio bei ausgelagerter Kalbinnenaufzucht"
- Bio-Betrieb zieht für Bio-Betrieb auf: Möglich
- Konventioneller Betrieb zieht für Bio-Betrieb auf: NICHT möglich
- Bio-Betrieb zieht für konventionellen Betrieb auf: derzeit noch möglich aufgrund der Lehnviehvereinbarung (jedenfalls noch 2022, unsichere Entwicklung betreffend Regelungen ab 2023)
- Es werden im Bio-Bereich noch vermehrt Kalbinnenaufzuchtbetriebe gesucht.
(Weitere Informationen im Bio-Referat unter 050/6902-1450.)