Antrag Katastrophenfonds aufgrund Schneedruck
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.01.23%2F1548256494848589.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2019.01.23/1548256494848589.jpg?m=MzYzLDI3Mg%3D%3D&_=1548256541)
Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand, sondern auch einen erheblichen Einkommensverlust. Für eine möglichst rasche Schadholzaufarbeitung unter zum Teil erschwerten Bedingungen ist eine finanzielle Unterstützung aus dem Katastrophenfonds möglich.
Förderungsvoraussetzung
Es muss mindestens eine Schadfläche/Freifläche von 0,5 ha entstanden sein. Die geforderte Mindestschadfläche von 0,5 ha kann natürlich auch durch Addition mehrerer Teilschadflächen zusammenkommen, wobei jede einzelne Teilschadfläche ein Ausmaß von mindestens 1000 m² haben muss.
Schadflächen liegen vor, wenn sich die Überschirmung durch den Schneedruck um mindestens 40 Prozent gegenüber vorher verringert hat.
Förderungsausmaß
Die Beihilfe beträgt bei erschwerten Bringungsverhältnissen 1.500 Euro pro ha Schadfläche und bei
besonders erschwerten Bringungsverhältnissen 2.000 Euro pro ha Schadfläche.
Erschwerte Bringungsverhältnisse liegen nach Katastrophenereignissen generell vor.
Besonders erschwerte Bringungsverhältnisse sind bei langer Rückedistanz in schlepperbefahrbarem Gelände (mehr als 500 m bis zur nächsten LKW-befahrbaren Straße) und im nicht schlepperbefahrbaren Gelände gegeben. Die maximale Beihilfenhöhe je Betrieb und Schadereignis beträgt 20.000 €.
Besonders erschwerte Bringungsverhältnisse sind bei langer Rückedistanz in schlepperbefahrbarem Gelände (mehr als 500 m bis zur nächsten LKW-befahrbaren Straße) und im nicht schlepperbefahrbaren Gelände gegeben. Die maximale Beihilfenhöhe je Betrieb und Schadereignis beträgt 20.000 €.
Antragstellung
Der Antrag ist ausnahmslos mit dem Formular 56 fo LWLD-LFW/E-40 spätestens eine Woche vor Beginn der Schadholzaufarbeitung, längstens jedoch binnen 120 Tagen nach dem Schadenseintritt bei jenem Gemeindeamt einzubringen, in dessen Gemeindegebiet die Hauptschadensfläche liegt.
Dem Antrag ist ein Übersichtslageplan (= Lage der Schadfläche/n in der Gemeinde), ein Katasterplan mit nach Lage und Größe eingezeichneten Schadflächen sowie ein Grundstücksverzeichnis der betroffenen Parzelle(n) anzuschließen (siehe Beispiel am Antragsformular LWLD-LFW/E - 40 Anhang 1).
Weitere Informationen und den Förderungsantrag sind auf der Internetseite des Landes OÖ zu finden.
Dem Antrag ist ein Übersichtslageplan (= Lage der Schadfläche/n in der Gemeinde), ein Katasterplan mit nach Lage und Größe eingezeichneten Schadflächen sowie ein Grundstücksverzeichnis der betroffenen Parzelle(n) anzuschließen (siehe Beispiel am Antragsformular LWLD-LFW/E - 40 Anhang 1).
Weitere Informationen und den Förderungsantrag sind auf der Internetseite des Landes OÖ zu finden.