AMA-Kontrollen im Zuge der Gewässeraufsicht
Welche Betriebe werden kontrolliert?
Grundsätzlich hat die Gewässeraufsicht die Einhaltung der Bestimmungen der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) durch die landwirtschaftlichen Betriebe auf Grundlage der Einschätzung des von ihnen ausgehenden möglichen Risikos zu überprüfen.
Jedenfalls sind lt. Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung folgende Betriebe jährlich vor Ort zu überprüfen:
Jedenfalls sind lt. Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung folgende Betriebe jährlich vor Ort zu überprüfen:
- 1. mindestens 1,5% jener Betriebe, die dem jeweiligen Bundesland durch ihre Lage in den in Anlage 5 genannten Katastralgemeinden (OÖ: Traun-Enns-Platte) zuzuordnen sind, und
- 2. mindestens 1,5% der im Bundesland außerhalb von Gebieten gemäß Anlage 5 gelegenen Betriebe - ausgenommen Betriebe, deren gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) höchstens 15 ha betragen, sofern auf weniger als 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird, oder bei denen mehr als 90% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt wird.
Kontrollschwerpunkte
Folgende Bereiche (Auswahl) werden im Rahmen einer Kontrolle der Gewässeraufsicht begutachtet:
- Grundwasserschutz: direkte oder indirekte Einleitung in Grund- bzw. Oberflächengewässer (z.B. Mistlagerstätten, Feldmieten, Ölverlust etc.)
- Auflagen aus Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV)
o Zeitliche Düngebeschränkungen und Ausbringungsverbote betreffend N-Düngemitteln eingehalten
o Düngung in Gewässernähe - Abstandsauflagen eingehalten (GLÖZ 4)
o Richtige Lagerung von Wirtschaftsdüngern (ausreichend Lagerkapazitäten)
o Stickstoffobergrenzen eingehalten (170 kg N ab Lager, 175 kg bzw. 210 kg N ff, Saldo) - Nachweis z.B. mittels LK-Düngerrechner oder ÖDüPlan. (Achtung: ab 2023 schlüssiger Nachweis der Erntemengen mittels Wiegezetteln oder Kubaturberechnungen.)
o Stickstoffdokumentation (gesamtbetrieblich bzw. schlagbezogen [Traun-Enns-Platte] mittels LK-Düngerrechner oder ÖDüPlan Plus) - Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
o Verwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel - Tipp: Pflanzenschutzmittelschrank laufend überprüfen!
o Anwendungsbestimmungen einhalten
o Gültiger Sachkundeausweis vorhanden
o Lagerungsvorschriften eingehalten - versperrbar!
o Gültiges "Pickerl" am Pflanzenschutzmittelgerät
o Gültiger Sachkundeausweis vorhanden
o Lagerungsvorschriften eingehalten - versperrbar!
o Gültiges "Pickerl" am Pflanzenschutzmittelgerät
o Bei Verwendung von Bioziden im Bereich von Futtermitteln auf richtige Dokumentation achten (Lebensmittelsicherheit)
- Bei Klärschlammanwendung ist Folgendes zu beachten:
o Besteht ein generelles Klärschlammausbringungsverbot?
o Ist der Klärschlamm für den Boden geeignet?
o Mengenregelungen eingehalten
o Ausbringungsverbote eingehalten
Fazit
Die jährliche Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der landwirtschaftlichen Gewässeraufsicht wird sich aufgrund der neuen Bestimmungen der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) nahezu verdoppeln. Eine AMA-Kontrolle kann jede bzw. jeden - unangekündigt - treffen. Es gilt, zu jedem Zeitpunkt optimal vorbereitet zu sein, damit es zu keinen Beanstandungen und in weiterer Folge zu Verwaltungsstrafen kommen kann. Und in letzter Konsequenz tragen diese Maßnahmen wesentlich zum flächendeckenden Boden- und Gewässerschutz bei.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ unter www.bwsb.at bzw. der Tel.-Nr.: 050 6902 1426.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ unter www.bwsb.at bzw. der Tel.-Nr.: 050 6902 1426.