AMA-Gesetzesnovelle
Mit der Systemumstellung werden
erstmals auch die landwirtschaftlichen
Nutzflächen
und somit die gesamte landwirtschaftliche
Produktion ins
Marketing- und Beitragssystem
der AMA eingebunden.
Mit dem neuen Beitragssystem
ist eine breite Etablierung von
Maßnahmen möglich: Einbindung
des Getreidesektors, Stärkung
von Almerzeugnissen,
Ausbau der Qualitäts- und Herkunftssicherung,
Ausbau des
AMA-Gütesiegels auf weitere
Bereiche wie z. B. bei Brot und
Gebäck.
„Wir brauchen ein effizientes
und leistungsstarkes Marketing,
um die qualitativ hochwertigen
Lebensmittel der Bäuerinnen
und Bauern bestmöglich
bewerben zu können. Diese
wichtige Aufgabe erfüllt die
AMA-Marketing sehr erfolgreich.
Um dieses System auf
stabile Beine zu stellen, ist eine
Weiterentwicklung notwendig.
Diese passiert nun mit der
AMA-Gesetzesnovelle“, erklärt
Landwirtschaftsminister Norbert
Totschnig.
Für LK-Präsident Josef Moosbrugger
trägt die Gesetzes-Novelle
dazu bei, dass die Menschen
noch bewusster zu heimischen
Lebensmitteln greifen.
„Jeder Euro, den wir in
diesen Bereich investieren,
kommt mehrfach zurück“, ist
Moosbrugger überzeugt.
In dieselbe Stoßrichtung
argumentiert auch LK-Präsident
Franz Waldenberger: „Das
AMA-Gütesiegel ist die einzige
Marke, die uns Bäuerinnen
und Bauern gehört. Wenn wir
diese Marke stärken, dann erhalten
wir auch mehr Erlöse
für unsere Produkte. Nur mit
dieser Strategie können wir uns
klar gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel
und den
von den Supermarkt-Ketten
forcierten Eigenmarken positionieren.
In der Diskussion sollte
es daher nicht darum gehen,
welche bäuerlichen Betriebe
etwas mehr und welche etwas
weniger belastet werden, sondern
darum, mit einem überschaubaren
Beitrag die Vermarktung
der bäuerlichen Produkte
zu stärken“, ist Waldenberger
überzeugt.
Für Agrar-Landesrätin
Michaela Langer-Weninger ist
das AMA-Gütesiegel zum „Inbegriff
für garantierte Herkunft
und beste heimische Qualiät
geworden“. Sie begrüßt es, dass
das AMA-Gütesiegel durch
die nun beschlossene Novelle
auch auf Brot und Backwaren
ausgeweitet wird.
Das Agrarmarketing der
AMA spielt seit dem EU-Beitritt
Österreichs für die Absatzförderung
von landwirtschaftlichen
Erzeugnissen im In- und
Ausland eine wesentliche Rolle.
„Den AMA-Marketingbeiträgen
stehen vielfältige Leistungen
für Konsumenten und
Betriebe und damit deutliche
Mehrwerte gegenüber“, ist
AMA-Marketing Geschäftsführer
Michael Blass überzeugt.
Die designierte Geschäftsführerin
der AMA-Marketing,
Christina Muthenthaler, die
das Amt ab 1. Jänner 2023 übernehmen
wird, hebt folgenden
wichtigen Aspekt des AMA-Gütesiegels
hervor: „Dieses differenziert
qualitativ abgesicherte
Produkte mit nachvollziehbarer
Herkunft von anderen Angeboten
auf den Märkten. Unser
Ziel ist, das Vertrauen in das
AMA-Gütesiegel zu stärken.“
Eckpunkte der AMA-Gesetzesnovelle
Laut den heimischen Agrarspitzen wurden die AMA-Marketingbeiträge
seit ihrer Einführung im Jahr 1995 inhaltlich und in der Höhe bis heute
weitestgehend unverändert fortgeführt. Mit der Systemumstellung wird
erstmals auch der Getreidesektor in dem Marketingsystem berücksichtigt.
Das Gesamtaufkommen der Marketingbeiträge ergibt sich künftig
aus zwei Säulen:
- Einheitlicher Flächenbeitrag (Basisbeitrag) für landwirtschaftliche Nutzflächen: fünf Euro pro Hektar und Jahr; ein Euro pro Hektar und Jahr für Almweideflächen oder andere extensiv genutzte Flächen
- Bereits bestehende Produktbeiträge für Schlachttiere, Legehennen, angelieferte Milch, Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnisse.