AMA-Gütesiegel „Ackerkulturen“

Damit kann Konsumentinnen und Konsumenten garantiert werden, dass sich in Brot- und Backwaren, die mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet sind, ausschließlich herkunftsgesichertes österreichisches Getreide befindet. Zusätzlich zum Herkunftsnachweis soll sichergestellt werden, dass nur jene landwirtschaftlichen Betriebe AMA-Gütesiegel-Getreide liefern dürfen, die sich in einem definierten Ausmaß am ÖPUL 2023 beteiligen und dadurch nachweislich ihren Teil zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen in der österreichischen Landwirtschaft beitragen.
Relevante ÖPUL-Maßnahmen und Punktesystem
In nachstehender Grafik sind jene ÖPUL-Maßnahmen ersichtlich, die für das AMA-Gütesiegel-Programm „Ackerkulturen“ relevant sind. Die Voraussetzungen zur Teilnahme sind erfüllt, wenn mindestens an einer der angeführten Basismaßnahmen teilgenommen wird und insgesamt, z.B. durch Teilnahme an ergänzenden Maßnahmen, zumindest drei „ÖPUL-Punkte“ erreicht werden.
Die Mindestpunktezahl wäre mit der Teilnahme an den Basismaßnahmen „Biologische Wirtschaftsweise“ (Bio) bzw. „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) bereits erfüllt. Aber auch Nicht-Bio- bzw. Nicht-UBB-Betriebe können durch die Kombination von zwei bis drei Maßnahmen die geforderten drei „ÖPUL-Punkte“ erreichen. Für die Kombination stehen Basis- und Ergänzungsmaßnahmen zur Verfügung, die untereinander kombiniert werden können, wobei mindestens eine Basismaßnahme notwendig ist. So erhält ein Betrieb beispielsweise durch die Teilnahme an der Basismaßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ zwei Punkte (wenn Teilnahme mit den gesamtbetrieblichen Ackerflächen) und durch die Teilnahme an der ergänzenden Maßnahme „Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gülleseparation“ einen Punkt. In Summe werden damit die drei geforderten „ÖPUL-Punkte“ und damit die wichtigste Voraussetzung für die Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm „Ackerkulturen“ erreicht.
Bei den Maßnahmen "Begrünung Zwischenfrucht" und "bodennahe Gülleausbringung" sind Mindestflächen/- mengen für die Teilnahme zu beachten:
- Mindestfläche bei Begrünung Zwischenfrucht (mind. 10 % der Ackerfläche)
- Mindestmenge bei bodennaher Gülleausbringung (mind. 100 m³ flüssiger Wirtschaftsdünger)
- Auch die Einhaltung der GAB- und GLÖZ-Bestimmungen ist Voraussetzung für die Teilnahme beim AMA-Gütesiegelprogramm - sie sind ohnehin Voraussetzung für Direktzahlungen.
Aktuell beantragte ÖPUL-Maßnahmen prüfen
Auswertungen der AMA haben ergeben, dass etwa 85 % der österreichischen Getreidebauern die Voraussetzungen hinsichtlich der Teilnahme an relevanten ÖPUL-Maßnahmen und die mindestens drei „ÖPUL-Punkte“ schon jetzt erfüllen. In Niederösterreich und Burgenland ist die Teilnahme an den ÖPUL-Maßnahmen Bio und UBB wesentlich höher als in Oberösterreich. Wir empfehlen daher, schon früh genug zu prüfen, ob mit den aktuell beantragten Maßnahmen eine Teilnahme am AMA-Gütesiegel-Programm „Ackerkulturen“ bereits möglich wäre oder noch Maßnahmen benötigt werden. Zusätzliche Maßnahmen können im MFA 2024 bis 31. Dezember 2023 beantragt werden. Sollte lediglich eine weitere Maßnahme fehlen, so wird geraten, die drei ÖPUL-Punkte entweder über eine zusätzliche Maßnahmenbeantragung im MFA 2024 sicherzustellen bzw. könnte aber auch der Einstieg in die Maßnahmen UBB oder Bio interessant sein. Das vielfältige Beratungsangebot der LK OÖ kann dazu als wertvolle Unterstützung zur Entscheidungsfindung beitragen.
In folgender Tabelle werden Beispiele an möglichen Maßnahmenkombinationen angeführt und auf die Erfüllung der „AMA-Gütesiegel“-Richtlinie „Ackerkulturen“ geprüft.
In folgender Tabelle werden Beispiele an möglichen Maßnahmenkombinationen angeführt und auf die Erfüllung der „AMA-Gütesiegel“-Richtlinie „Ackerkulturen“ geprüft.
Durch derzeitige Unsicherheiten über die Herkunft von Getreide, insbesondere im Zusammenhang mit Exporten aus der Ukraine, erhält der Herkunftsnachweis für österreichisches Getreide eine zusätzliche aktuelle Bedeutung. Mittel- und langfristig sollen aber durch das AMA-Gütesiegel das Vertrauen von Konsumentinnen und Konsumenten in österreichisches Brot und Gebäck gestärkt , Marktanteile für österreichische Rohstoffe aus dem Acker abgesichert und die Kommunikation über die besonderen Leistungen der österreichischen Landwirtschaft und deren Umweltleistungen verstärkt werden. Von Anfang Jänner bis Mitte April 2024 hat jeder Ackerbauer Gelegenheit im AMA Gütesiegelportal die Teilnahme zu erklären. Die detaillierte Richtlinie zum AMA-Gütesiegel „Ackerkulturen“ wird nach der Notifizierung durch die Europäische Kommission veröffentlicht.