So einfach funktioniert die Briefwahl
Wie komme ich zu meinen Briefwahlunterlagen?
Wahlberechtigte können die Übermittlung von Briefwahlunterlagen bei ihrer Gemeinde beantragen. Am einfachsten erfolgt die Beantragung mit der Wahlbenachrichtigung, die bereits unmittelbar nach Weihnachten an alle Wahlberechtigten übermittelt wurde. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung füllen Sie aus, wie Sie Ihre Briefwahlunterlagen erhalten möchten.
Sie können diesen Antrag direkt am Gemeindeamt bzw. bei der Sprengelwahlbehörde abgeben, oder in einem verschlossenen und frankierten Kuvert per Post an die Gemeinde schicken. Auch per E-Mail können Sie mit einem beigefügten Identitätsnachweis Ihre Briefwahlunterlagen von der Gemeinde anfordern.
Für eine direkte Abholung oder eine direkte Stimmabgabe stehen die Briefwahlunterlagen ab voraussichtlich 8. Jänner 2021 zur Verfügung. Unabhängig von Ort, Zeit und allfälligen Corona-bedingten Einschränkungen kann diese praktische Möglichkeit von jedermann genutzt werden, um den Gang ins Wahllokal zu vermeiden. Die Stimmabgabe hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Briefwahlstimme bis spätestens am Tag vor der Wahl (23. Jänner 2021) am Gemeindeamt oder am Tag der Wahl während der festgelegten Wahlzeit direkt bei der Sprengelwahlbehörde einlangt.
Sie können diesen Antrag direkt am Gemeindeamt bzw. bei der Sprengelwahlbehörde abgeben, oder in einem verschlossenen und frankierten Kuvert per Post an die Gemeinde schicken. Auch per E-Mail können Sie mit einem beigefügten Identitätsnachweis Ihre Briefwahlunterlagen von der Gemeinde anfordern.
Für eine direkte Abholung oder eine direkte Stimmabgabe stehen die Briefwahlunterlagen ab voraussichtlich 8. Jänner 2021 zur Verfügung. Unabhängig von Ort, Zeit und allfälligen Corona-bedingten Einschränkungen kann diese praktische Möglichkeit von jedermann genutzt werden, um den Gang ins Wahllokal zu vermeiden. Die Stimmabgabe hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Briefwahlstimme bis spätestens am Tag vor der Wahl (23. Jänner 2021) am Gemeindeamt oder am Tag der Wahl während der festgelegten Wahlzeit direkt bei der Sprengelwahlbehörde einlangt.
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