21. Tierschutz - Weide
21.1 Zugangsvoraussetzungen
Teilnahme mit mindestens 2 RGVE/Betrieb.
21.2 Definitionen
Die Fördermaßnahme wird für folgende Tierkategorien angeboten:
Der Verpflichtungszeitraum der Maßnahme beträgt grundsätzlich ein Kalenderjahr (1. Jänner bis 31. Dezember). Bei dieser Maßnahme besteht keine mehrjährige Verpflichtungsdauer. Es gibt daher auch keine ÖPUL-Verpflichtungsüberprüfung zwischen den einzelnen Kalenderjahren. Die letztmögliche Teilnahme besteht durch Beantragung im Herbstantrag 2019 für das (Teilnahme-)Jahr 2020.
- Weibliche Rinder ab 2 Jahren (Kühe und Kalbinnen)
- Weibliche Rinder ab einem halben Jahr und unter 2 Jahren
- Männliche Rinder ab einem halben Jahr, ausgenommen Zuchtstiere
- Weibliche Schafe ab einem Jahr
- Weibliche Ziegen ab einem Jahr
Der Verpflichtungszeitraum der Maßnahme beträgt grundsätzlich ein Kalenderjahr (1. Jänner bis 31. Dezember). Bei dieser Maßnahme besteht keine mehrjährige Verpflichtungsdauer. Es gibt daher auch keine ÖPUL-Verpflichtungsüberprüfung zwischen den einzelnen Kalenderjahren. Die letztmögliche Teilnahme besteht durch Beantragung im Herbstantrag 2019 für das (Teilnahme-)Jahr 2020.
21.3 Förderungsverpflichtungen
- Weidehaltung an mindestens 120 Tagen im Jahr (zwischen 1. 4. und 15. 11) von jeweils allen Tieren einer oder mehrerer Kategorien.
- Zugangsmöglichkeit der Tiere zu Tränke und Unterstellmöglichkeit (oder Möglichkeit der raschen Verbringung in den Stall, wenn notwendig); Verfügbarkeit von Ställen im Winter.
- Dokumentation der Weidehaltung (insbesondere Zeiträume, Hinderungsgründe, Unterbrechungsgründe).
- Meldepflicht, wenn die Gesamtdauer von 120 Tagen Mindestweidedauer für einzelne oder mehrere Tiere oder die gesamte Tierkategorien nicht einhaltbar ist. Die Meldung hat innerhalb von 10 Tagen an die AMA zu erfolgen. In diesem Falle erfolgt keine Prämiengewährung für die betroffenen Tiere.
21.4 Höhe der Förderung
Details | €/RGVE |
Rinder, Schafe, Ziegen | 55,00 |
Rinder, Schafe, Ziegen bei gleichzeitiger tierbezogener Prämienbeantragung in der ÖPUL-Maßnahme „Alpung und Behirtung“ oder der fakultativ gekoppelten Stützung bei auf Almen aufgetriebenen Rindern, Schafen und Ziegen im Rahmen der Direktzahlungen | 27,50 |
Förderfähig sind maximal 4 RGVE pro ha Weidefläche