ÖPUL-Zwischenfrüchte: Ordnungsgemäßer Anbau ist das Um und Auf
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Im Zuge von AMA-Vorort-Kontrollen werden vom Landwirt nicht beeinflussbare Umstände wie fehlende Niederschläge und Schädlingsdruck berücksichtigt und führen nicht zur Aberkennung. Voraussetzung dabei ist, dass der Anbau der Zwischenfrucht ordnungsgemäß erfolgte. Dies gilt sowohl für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Maßnahme "Zwischenfruchtbegrünung" als auch im "System Immergrün" angelegt werden.
Ordnungsgemäßer Anbau
Neben der Verwendung einer ausreichenden Saatgutmenge ist die Anbautechnik für einen ordnungsgemäßen Anbau entscheidend. Der "Feldbauratgeber Herbstanbau 2018" stellt eine wichtige Informationsquelle hinsichtlich empfohlener Saatgutmengen bei Begrünungskulturen dar. Er liegt in den Bezirksbauernkammern zur kostenlosen Entnahme auf, ferner wird am Artikelende dazu verlinkt. Für den Fall einer Vorort-Kontrolle sind Belege für die verwendete Saatgutmenge am Betrieb aufzubewahren.
Eine ordnungsgemäße Anbautechnik setzt voraus, dass das Saatgut in den Boden eingearbeitet wird. Eine Drillsaat erfüllt diese Anforderung jedenfalls. Auf Bodenbearbeitungsgeräten aufgebaute Saatkästen bzw. Kleinsamenstreuer sind entsprechend, wenn mittels Walzen, Striegeln oder anderer Vorrichtungen eine Einarbeitung des Saatgutes erfolgt. Hierbei ist es umso wichtiger, dass bei der Saatgutmenge keinesfalls gespart wird. Ein oberflächiges Ausstreuen von Begrünungssaatgut, beispielsweise mit einem Düngerstreuer, ohne darauf folgende Einarbeitung entspricht keinem ordnungsgemäßen Anbau – ein flächiger Aufgang ist immer problematisch.
Eine ordnungsgemäße Anbautechnik setzt voraus, dass das Saatgut in den Boden eingearbeitet wird. Eine Drillsaat erfüllt diese Anforderung jedenfalls. Auf Bodenbearbeitungsgeräten aufgebaute Saatkästen bzw. Kleinsamenstreuer sind entsprechend, wenn mittels Walzen, Striegeln oder anderer Vorrichtungen eine Einarbeitung des Saatgutes erfolgt. Hierbei ist es umso wichtiger, dass bei der Saatgutmenge keinesfalls gespart wird. Ein oberflächiges Ausstreuen von Begrünungssaatgut, beispielsweise mit einem Düngerstreuer, ohne darauf folgende Einarbeitung entspricht keinem ordnungsgemäßen Anbau – ein flächiger Aufgang ist immer problematisch.
Schädlingsfraß fotografieren
Um in späterer Folge im Fall einer Vorort-Kontrolle nachweisen zu können, dass der lückige Begrünungsaufwuchs auf Schädlingsfraß zurückzuführen ist, ist es zweckmäßig, Fotos der "im Einsatz befindlichen" Schädlinge zu machen und aufzubewahren.
Pflanzenschutzmitteleinsatz in ÖPUL-Zwischenfrüchten nicht zulässig
Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel ist in Zwischenfrüchten sowohl bei der Maßnahme "Zwischenfruchtbegrünung" als auch im "System Immergrün" verboten.
Wird im Rahmen einer Vorort-Kontrolle festgestellt, dass das Verbot nicht eingehalten wurde, sind jedenfalls Sanktionen bei der jeweiligen ÖPUL-Begrünungsmaßnahme die Folge. Zusätzlich können auch Cross Compliance-Kürzungen daraus resultieren, wenn die verwendeten Mittel keine Registrierung für die Begrünungskulturen haben. Bei Insektiziden ist dies im Falle von Begrünungsmischungen häufig der Fall. Cross Compliance-Kürzungen betreffen alle MFA-Zahlungen (ÖPUL, Direktzahlungen, Ausgleichszulage, Umstrukturierung Weinbau, …).
Wird im Rahmen einer Vorort-Kontrolle festgestellt, dass das Verbot nicht eingehalten wurde, sind jedenfalls Sanktionen bei der jeweiligen ÖPUL-Begrünungsmaßnahme die Folge. Zusätzlich können auch Cross Compliance-Kürzungen daraus resultieren, wenn die verwendeten Mittel keine Registrierung für die Begrünungskulturen haben. Bei Insektiziden ist dies im Falle von Begrünungsmischungen häufig der Fall. Cross Compliance-Kürzungen betreffen alle MFA-Zahlungen (ÖPUL, Direktzahlungen, Ausgleichszulage, Umstrukturierung Weinbau, …).
Ausfallgetreide pflanzenbaulich problematisch
Ausfallgetreide kommt heuer deshalb gehäuft in Begrünungen vor, da es vielerorts erst nach dem Anbau der Begrünung Niederschläge gegeben hat, die das Ausfallgetreide – gemeinsam mit den Begrünungskulturen – zum Keimen brachten. Bei ordnungsgemäßem Anbau der Begrünung wird dies bei Vorort-Kontrollen zwar zu keiner Aberkennung führen, aber allein aus pflanzenbaulicher Sicht ist ein hoher Ausfallgetreideanteil problematisch. Ausfallgetreide stellt eine sogenannte grüne Brücke dar und erhöht das Krankheits- und Schädlingsrisiko. Um diese grüne Brücke so kurz wie möglich zu halten, wäre die Beantragung als Variante 3 insofern von Vorteil, da sie bereits am 15. November umgebrochen werden darf. Das Einkürzen der Zwischenfrucht im Herbst mittels Häckseln wird nicht empfohlen. Es wäre für das Ausfallgetreide eher förderlich.
Rückschluss
Ein ordnungsgemäßer Begrünungsanbau sichert nicht nur die ÖPUL-Begrünungsprämie sondern ist auch Grundvoraussetzung für eine funktionsfähige Zwischenfrucht - in Zeiten des Klimawandels eine beachtenswerte Hilfestellung für Ackerbauern – siehe Kasten "was leisten Zwischenfrüchte".
Was leisten Zwischenfrüchte:
- verhindern Nährstoffverluste in Oberflächengewässer und Grundwasser
- schützen Böden vor Wind- und Wassererosion
- bauen Humus auf und tragen damit zum Klimaschutz bei
- reduzieren Wasserverlust über Verdunstung, da sie den Boden bedecken
- sind Nahrungsquelle und Rückzugsort für Tiere