06.07.2017 |
von DDI Sylvia M. Schindecker
ÖPUL-Weiterbildungsverpflichtung für alle Biobetriebe
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Diese Weiterbildungsveranstaltungen werden
von den Ländlichen Fortbildungsinstituten mit den Landwirtschaftskammern und anderen
Anbietern wie Bio Austria sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene angeboten.
BiolandwirtInnen müssen unabhängig von ihrer Vorqualifikation
Weiterbildungsveranstaltungen im Mindestausmaß von fünf Stunden zwischen 1.1.2015 bis
spätestens 31.12.2018 erbringen. Wichtig ist, dass die fachliche Beurteilung ob bzw. mit
welchem Stundenausmaß eine Veranstaltung als ÖPUL-Weiterbildung anrechenbar ist, der
jeweiligen Landeslandwirtschaftskammer für ihr Bundesland bzw. der
Landwirtschaftskammer Österreich für bundesweite Veranstaltungen obliegt. Eine kurze
Zusatzinformation im Bewerbungstext der einzelnen Bildungsveranstaltungen weist auf die
Kursanerkennung im ÖPUL hin.
Grundsätzlich muss eine am Betrieb maßgeblich tätige und in die Bewirtschaftung
eingebundene Person die Stunden absolvieren, wobei die betriebsbezogene Betrachtung gilt
(es können die Weiterbildungsstunden mehrerer Personen, auf die obiges zutrifft,
zusammengezählt werden). Dabei kann jedoch pro Bio-Weiterbildungsveranstaltung immer
nur eine Person pro Betrieb Weiterbildungsstunden erwerben.
Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen der Agrarmarkt Austria erfolgen die Kontrollen über die
Weiterbildungsverpflichtung. Ein zu beachtender Punkt ist, dass eine schriftliche
Kursbestätigung am Betrieb aufzubewahren ist und auf Anforderung an die Agrarmarkt
Austria zu übermitteln ist. Erst nach Ablauf der vorhergesehenen Frist vom 31.12.2018 kann
eine Kontrolle, ob die Weiterbildungsverpflichtung vollständig erfüllt worden ist, erfolgen.
Nähere Informationen zu den Bio-Weiterbildungsveranstaltungen erhalten Sie in den
Bioreferaten der Landwirtschaftskammern, in den LFI-Bildungsprogrammen der einzelnen
Bundesländer oder in der Online-Kursdatenbank auf der Homepage des LFI (ww.lfi.at).