06.07.2017 |
von DDI Sylvia M. Schindecker
ÖPUL-Weiterbildungsverpflichtung für alle Biobetriebe
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Diese Weiterbildungsveranstaltungen wurden von den Ländlichen Fortbildungsinstituten mit den Landwirtschaftskammern und anderen Anbietern wie Bio Austria sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene angeboten.
BiolandwirtInnen mussten unabhängig von ihrer Vorqualifikation Weiterbildungsveranstaltungen im Mindestausmaß von fünf Stunden zwischen 1.1.2015 bis spätestens 31.12.2018 erbringen. Wichtig ist, dass die fachliche Beurteilung ob bzw. mit welchem Stundenausmaß eine Veranstaltung als ÖPUL-Weiterbildung anrechenbar ist, der jeweiligen Landeslandwirtschaftskammer für ihr Bundesland bzw. der Landwirtschaftskammer Österreich für bundesweite Veranstaltungen obliegt. Eine kurze Zusatzinformation im Bewerbungstext und auf der Teilnehmerbestätigung der einzelnen Bildungsveranstaltungen weist auf die Kursanerkennung im ÖPUL hin.
Grundsätzlich muss eine am Betrieb maßgeblich tätige und in die Bewirtschaftung eingebundene Person die Stunden absolviert haben, wobei die betriebsbezogene Betrachtung gilt (es können die Weiterbildungsstunden mehrerer Personen, auf die obiges zutrifft, zusammengezählt werden). Dabei konnte jedoch pro Bio-Weiterbildungsveranstaltung immer nur eine Person pro Betrieb Weiterbildungsstunden erwerben.
Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen der Agrarmarkt Austria erfolgen die Kontrollen über die Weiterbildungsverpflichtung. Ein zu beachtender Punkt ist, dass eine schriftliche Kursbestätigung am Betrieb aufzubewahren ist und auf Anforderung an die Agrarmarkt Austria zu übermitteln ist. Erst nach Ablauf der vorhergesehenen Frist vom 31.12.2018 kann eine Kontrolle, ob die Weiterbildungsverpflichtung vollständig erfüllt worden ist, erfolgen.