ÖPUL-Teilnahme noch attraktiver
Das von Bund und Ländern geschnürte agrarische Impulsprogramm sieht ab 2024 insbesondere eine 8-prozentige Erhöhung der ÖPUL-Prämien vor. Ausgenommen davon sind die Maßnahmen der Öko-Regelung. Diese umfassen insbesondere die Begrünungsmaßnahmen und die Förderung der Weidehaltung.
Viele Betriebe haben sich im vergangenen Jahr aufgrund der noch höheren Getreide-, Ölsaaten- und Futtermittelpreise gegen eine Teilnahme an bestimmten ÖPUL-Maßnahmen entschieden. Die heuer gegenüber dem Vorjahr völlig veränderte Preis-Kosten-Situation macht sowohl im Ackerbau als auch am Grünland eine neuerliche Prüfung der ÖPUL-Teilnahme erforderlich. Betriebe ab 10 Hektar Ackerfläche müssen ab 2024 zudem eine 4-prozentige GLÖZ-Brache erfüllen. Für eine UBB-Teilnahme braucht es damit zusätzlich 3 Prozent Biodiversitätsflächen. Auch für Grünlandbetriebe sind Zukauffuttermittel heuer teils wieder deutlich günstiger geworden.

Vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund müsste im kommenden Jahr die in OÖ bisher bei etwa 60 Prozent liegende UBB- bzw. Bio-Teilnahme nochmals deutlich ansteigen. Das gilt auch für die Grundwasser-Vorsorge-Maßnahme am Acker sowie die Grünland-Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz". ÖPUL-Teilnahme-Entscheidungen sollten keinesfalls nur aus dem Bauch heraus, sondern immer auf Basis wirtschaftlicher Abwägungen anhand konkreter Berechnungen und Kalkulationen getroffen werden. ÖPUL-Ausgleichszahlungen stellen abseits von Wetter- und Marktrisiken für den Verpflichtungszeitraum der nächsten Jahre eine gesicherte Betriebseinnahme dar.
Bei Bedarf stehen die Betriebsberater der Bezirksbauernkammern gerne für gesamtbetriebliche Optimierungsberatungen gegen Terminvereinbarung zur Verfügung. ÖPUL-Voranmeldungen für den Neueinstieg ab dem kommenden Jahr müssen bis Jahresende getätigt werden.